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   BGH, 09.07.1973 - II ZB 3/73   

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https://dejure.org/1973,8391
BGH, 09.07.1973 - II ZB 3/73 (https://dejure.org/1973,8391)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1973 - II ZB 3/73 (https://dejure.org/1973,8391)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1973 - II ZB 3/73 (https://dejure.org/1973,8391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Fristversäumung durch einen Angestellten des Prozessbevollmächtigten - Beim Prozessgericht nicht zugelassener, als Angestellter des Prozessbevollmächtigten von diesem mit der selbstständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 232; ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 1164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1972 - VII ZB 13/72

    Anwaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Verschulden - Angestellter Anwalt -

    Auszug aus BGH, 09.07.1973 - II ZB 3/73
    Als "Vertreter" der Partei gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch ein Rechtsanwalt, der, obwohl beim Prozeßgericht nicht zugelassen, als Angestellter des Prozeßbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist; denn der Grundsatz, daß das Verschulden eines Vertreters der Partei ohne Entlastungsmöglichkeit wie eigenes zuzurechnen ist, würde ausgehöhlt, wenn es der Prozeßbevollmächtigte in der Hand hätte, die selbständige Bearbeitung der Sache einem anderen zu übertragen und damit sich und seine Partei weitgehend aus der Verantwortung für Versäumnisse zu ziehen (so zuletzt noch BGH, Beschl. v. 5.10.72 - VII ZB 13/72 = VersR 1973, 38).
  • BGH, 18.05.1982 - VI ZB 1/82

    Vertretereigenschaft - Ausschluß - Postulationsfähigkeit - Anwaltsverschulden

    War Rechtsanwalt O. auch insoweit noch Bevollmächtigter des Klägers, wofür die gesamten Umstände des Falles sprechen und was nicht dadurch ausgeschlossen wurde, daß er am OLG nicht zugelassen war (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - aaO; BGH, Beschlüsse vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 - VersR 1967, 606; v. 9. Juli 1973 - II ZB 3/73 und 4/73 - VersR 1973, 1070 und 1164; vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77 - VersR 1978, 665 und vom 29. März 1979 - VIII ZB 42/77 - VersR 1979, 577), dann steht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO dessen Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist einem Verschulden des Klägers gleich.
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZB 14/77

    Versäumnis des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründung - Voraussetzungen

    Hatte der Mitarbeiter die Sache zur selbständigen Bearbeitung erhalten, so wurde er auch in solchen Fällen als Vertreter der säumigen Partei angesehen und zwar unabhängig davon, ob er beim Prozeßgericht zugelassen war oder nicht (BGHZ 55, 251, 254; Beschlüsse vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 = LM ZPO § 232 [Ca] Nr. 23; 28. Juni 1971 - III ZB 28/70 = VersR 1971, 934; 5. Oktober 1972 - VII ZB 13/72 = VersR 1973, 38; 9. Juli 1973 - III ZB 3/73 = VersR 1973, 1164; 28. April 1976 - IV ZB 2/76 = VersR 1976, 884, 885).
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